Laugenzuflüsse zehn Jahre vertuscht
Die Laugenzuflüsse, die sich nicht mehr stoppen ließen, waren im Jahr 1988 aufgetreten. Im Jahr 1990 hatte die niedersächsische Landesregierung eine umfangreiche Gefahrenabschätzung vornehmen lassen, die u.a. die in der Öffentlichkeit bis dahin nicht bekannten Laugenzuflüsse thematisiert.[43] Der Spiegel berichtete, dass der Asse-Betreiber GSF und Bonner Ministerialbeamte Ende 1995 verhinderten, dass das Land die Gefahrenabschätzung für die Schachtanlage Asse veröffentlichte.[44]
Manipulierte Habilitation
Im Jahr 1995 stellten zwei Wissenschaftler [45] am Institut für Tieflagerung der GSF fest,
- dass die Laugen, die seit 1988 in die Schachtanlage Asse zuflossen, nicht allein aus einem begrenzten Reservoir in der Salzformation kamen. Festgestellt wurde,
- dass alle 330 Proben aus zwei Komponenten bestanden. Eine dieser Komponenten stammte aus dem Deckgebirge.
Damit war klar, dass es eine direkte Verbindung zu Grundwasser führenden Schichten im Deckgebirge und damit in die Biosphäre gab.
Spätestens jetzt hätte die wissenschaftliche Einrichtung des Bundes, heute Teil der renommierten Helmholtz-Gesellschaft eingestehen müssen, dass alle Annahmen der Vergangenheit hinfällig waren. Was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen wurde, war nur zehn Jahre nach der Schließung des Bergwerks für weitere Einlagerungen eingetreten.
Als einer der beiden Wissenschaftler seine Arbeit im Rahmen seiner Habilitation veröffentlichen wollte, bekam er ein Schreiben [46] der GSF. Darin wurde er aufgefordert, vor einer Veröffentlichung neue Fassungen von einigen Kapiteln vorzulegen. Einige Informationen der Bergbehörde unterlägen der Vertraulichkeit. Gleiches gelte auch für die auf Wunsch des BMBF hinzugezogenen Sachverständigen. „Dies wurde von uns und vom BMBF ganz besonders auch anlässlich der beiden Fachgespräche und bei allen anderen Erörterungen mit Behörden betont.“
Die Veröffentlichung der Habilitation erfolgte erst im Jahr 2000 in einer Schriftenreihe der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe [47].
- In dem betreffenden Kapitel ist nicht mehr von der Asse die Rede. Hier wird nur noch quasi exemplarisch von einem Salzstock in Norddeutschland gesprochen.
- Der Zutritt der Laugen aus dem Deckgebirge wird nicht mehr als belegt dargestellt, sondern nur noch als wahrscheinlich bezeichnet.
- Mit keinem Wort wird erwähnt, dass die Untersuchung eigentlich ergründen sollte, wie es zu der Desaster eines Atommülllagers kam.
Einzelheiten zur Auswertung des Grundwasserkontakts der Asse
I. Unberücksichtigte Anreicherung des radioaktiven Abfalls
Fachbereich Sicherheit nuklearer Entsorgung des Bundesamts für Strahlenschutz, September 2007:
„Prüfung von Unterlagen zur Schließung der Schachtanlage Asse II im Hinblick auf die Anforderungen eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens“ (im Cache)
Dort steht im Kapitel 4.3.2.4 „Grundwasserrelevante Aspekte“
Wir wissen seit den 1970ger Jahren, daß sich Stoffe bei der Wanderung durch Gestein und Böden anreichern können. Das bleibt in diesem Bericht des Bundesamts für Strahlenschutz unberücksichtigt.
II. Begrenzung der Folgen des Kontakts mit dem Biosphärenwasser
Arbeitsgruppe Optionenvergleich (AGO) des Bundesamts für Strahlenschutz, des Projektträgers Forschungszentrum Karlsruhe – Wassertechnologie und Entsorgung und der Sachverständigen der Begleitgruppe Asse II des Landkreises Wolfenbüttel, September 2008:
„Stellungnahme zum Bericht des Helmholtz Zentrum München: Entwicklung und Beschreibung des Konzepts zur Schließung der Schachtanlage Asse“ (im Cache)
Dort steht im Kapitel 4.3 „Schlussfolgerungen der AGO“
Vertrauen Sie uns Nuklearexperten wie Ihren Finanzexperten!
Die Finanzwelt macht(e) ganz ähnliche Fehler wie das nukleare Establishment:
Maximilian Schönherr, „Geld, Gauß, Ruin – Die Rolle der Finanzmathematik in der Wirtschaftskrise„, Wissenschaft im Brennpunkt, 4.7.2010, Deutschlandfunk (Transskript)
Gabriele Heinen-Kljajic, GRÜNE: Unbelehrbare Wissenschaftler von Endlagerforschung ausschließen, 31.1.2011
In den USA gibt es seit den 1970ger Jahren einen gesetzlichen Schutz für Angestellte, die ihre Besorgnisse über Fehler im System („Whistleblower„) äußern.
Legislative History of Whistleblower Protection Laws
pp 142 – 144 of
Stephen M. Kohn „Concepts and Procedures in Whistleblower Law„, Quorum Books, 2000
In den USA ist der Whistleblower auch durch das Strafrecht geschützt:
Criminal Sanctions for Retaliation
pp 157 – 161 of
Stephen Martin Kohn, Michael D. Kohn, David K. Colapinto „Whistleblower Law: a Guide to Legal Protections for Corporate Employees„, Greenwood Publishing, 2004
Sarbanes-Oxley Act
Atomic Energy Act
[…] Zuflüsse von Laugen und Biosphärenwasser | Blog zum Umwelt … […]
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